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2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist innerhalb einer Frist von | 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist innerhalb einer Frist von | ||
zwei Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses die Anrufung | zwei Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses die Anrufung | ||
- | der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der | + | der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zur |
- | Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft, daraus resultierend | + | Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig |
- | auch das Stimmrecht. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig | + | über den Ausschluss |
- | über den Ausschluss. | + | |
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