PDF: vereinsordnung.pdf
Jedes Mitglied verpflichtet sich die Interessen des Vereins zu wahren und zu fördern.
Bei Anforderung einer Mitgliederliste gemäß Satzung gilt:
Kopien, Fotographien oder sonstige Vervielfältigungen, darunter fällt auch die Weitergabe als Datei, sind ausgeschlossen. Ausnahmen kann die Mitgliederversammlung beschließen.
Alle Personen, die das Vorstandsamt niederlegen, oder aus anderen Gründen aus diesem entlassen werden, haben unverzüglich sämtliche Informationen an den neuen Vorstand zu übergeben. Weiter müssen alle bestehenden physischen und digitalen Kopien, wenn diese nicht übergeben wurden, vernichtet werden. hierunter fallen auch eventuell bestehende Zugriffsberechtigungen, digital sowie physisch.
Kommt es zu einem Ausschlussverfahren so beginnt die Tagesordnung zwingend mit diesen, in der Reihenfolge unveränderlichen Tagesordnungspunkten:
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Abstimmung zur Wirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses
ggf. mit Unterpunkten 2.1 Person A 2.2 Person B 2.3 Person C
Im Anschluss können alle weiteren Tagesordnungspunkte und Tagesordnungsergänzungen, wenn nicht anderweitig geregelt, besprochen werden.
Bei Bestätigung des Ausschließungsbeschlusses tritt die Wirksamkeit unmittelbar ein. Die ausgeschlossene Person hat sofort die Mitgliederversammlung und auch Räumlichkeiten des Vereins zu verlassen.