Inhaltsverzeichnis

Protokoll vom 28.05.2024 ENTWURF

Diskussion der Beitragsordnung

1) Monatsbeitrag

Der Space47 e.V. (i.G.) (nachstehend auch “Space47” genannt) erhebt einen monatlichen Beitrag von XXX Euro (YYY,- €) von seinen Mitgliedern.

Anmerkung:
Labor BO: 5/Monat https://wiki.das-labor.org/images/d/d7/Beitragsordnung_des_Labor_e.V.pdf
Chaos Dorf D'dorf: 23/Monat https://chaosdorf.de/wp-content/uploads/2021/11/beitragsordnung.pdf

Vorschlag:

Beitrag 10€ (Schüler und Studenten sowie Auszubildende bis einschließlich dem 27. Lebensjahr, 5€, ein Nachweis kann vom Vorstand verlangt werden)

2) eigenständige Anpassung

Mitglieder können freiwillig einen höheren Beitrag entrichten. Dieser ist beim Vorstand zu beantragen.

3) Zahlweise

Der Beitrag ist per Überweisung innerhalb der ersten fünf Bankarbeitstage des Monats auf das Konto des Space47 einzuzahlen.

In Ausnahmefällen kann nach Absprache der/die Kassenwart*in, eine Bareinzahlung akzeptieren.

Es besteht die Möglichkeit viertel- (für 3 Monate), halb- (für 6 Monate) und jährlich (für 12 Monate) auf einmal zu bezahlen.

Das Konto des Space47 ist folgendes:

INHABER*IN:       Space47 e.V.
IBAN:             DE__ ____ ____ ____ ____ __
BIC:              ___________
VERWENDUNGSZWECK: Mitgliedsbeitrag MONTAT/JAHR NAME

4) Ermäßigungen

Bei sozialen Hartefällen kann eine Ermäßigung beim Vorstand beantragt werden. (vgl. Satzung §6.2 Beitrag)

Diskussion der Vereinsordnung

1) Selbstverpflichtung

Jedes Mitglied verpflichtet sich die Interessen des Vereins zu wahren und zu fördern.

2) Einsicht in die Mitgliederliste

in Bezug auf Satzung §3.7 Mitgliedschaft

Jede natürliche Person, kann beim Vorstand beantragen Einsicht in die aktuelle Mitgliederliste gewährt zu bekommen.

Kopien, Fotographien oder sonstige Vervielfältigungen, darunter fällt auch die Weitergabe als Datei, sind ausgeschlossen. Ausnahmen kann die Mitgliederversammlung beschließen.

Zugriff auf die Mitgliederliste hat nur der Vorstand.

2.1) Wechsel des Vorstands

Alle Personen, die das Vorstandsamt niederlegen, oder aus anderen Gründen aus diesem entlassen werden, haben unverzüglich sämtliche Informationen an den neuen Vorstand zu übergeben. Weiter müssen alle bestehenden physischen und digitalen Kopien, wenn diese nicht übergeben wurden, vernichtet werden. hierunter fallen auch eventuell bestehende Zugriffsberechtigungen, digital sowie physisch.

3) Ausschlussverfahren

in Bezug auf Satzung §5.2 Ausschluss eines Mitglieds

Kommt es zu einem Ausschlussverfahren so beginnt die Tagesordnung zwingend mit diesen, in der Reihenfolge unveränderlichen Tagesordnungspunkten:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Abstimmung zur Wirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses
ggf. mit Unterpunkten  

2.1 Person A
2.2 Person B
2.3 Person C

Im Anschluss können alle weiteren Tagesornungspukte und Tagesornungsergänzungen, wenn nicht anderweitig geregelt, besprochen werden.

Bei Bestätigung des Ausschließungsbeschlusses tritt die Wirksamkeit unmittelbar ein. Die ausgeschlossene Person hat sofort die Mitgliederversammlung und auch Räumlichkeiten des Vereins zu verlassen.