Der Space47 e.V. (i.G.) (nachstehend auch “Space47” genannt) erhebt einen monatlichen Beitrag von
XXX Euro (YYY,- €)
von seinen Mitgliedern.
Anmerkung: Labor BO: 5/Monat https://wiki.das-labor.org/images/d/d7/Beitragsordnung_des_Labor_e.V.pdf Chaos Dorf D'dorf: 23/Monat https://chaosdorf.de/wp-content/uploads/2021/11/beitragsordnung.pdf Vorschlag: Beitrag 10€ (Schüler und Studenten sowie Auszubildende bis einschließlich dem 27. Lebensjahr, 5€, ein Nachweis kann vom Vorstand verlangt werden)
Mitglieder können freiwillig einen höheren Beitrag entrichten. Dieser ist beim Vorstand zu beantragen.
Der Beitrag ist per Überweisung innerhalb der ersten fünf Bankarbeitstage des Monats auf das Konto des Space47 einzuzahlen.
In Ausnahmefällen kann nach Absprache der/die Kassenwart*in, eine Bareinzahlung akzeptieren.
Es besteht die Möglichkeit viertel- (für 3 Monate), halb- (für 6 Monate) und jährlich (für 12 Monate) auf einmal zu bezahlen.
Das Konto des Space47 ist folgendes:
INHABER*IN: Space47 e.V. IBAN: DE__ ____ ____ ____ ____ __ BIC: ___________ VERWENDUNGSZWECK: Mitgliedsbeitrag MONTAT/JAHR NAME
Bei sozialen Hartefällen kann eine Ermäßigung beim Vorstand beantragt werden. (vgl. Satzung §6.2 Beitrag)
Jedes Mitglied verpflichtet sich die Interessen des Vereins zu wahren und zu fördern.
in Bezug auf Satzung §3.7 Mitgliedschaft
Jede natürliche Person, kann beim Vorstand beantragen Einsicht in die aktuelle Mitgliederliste gewährt zu bekommen.
Kopien, Fotographien oder sonstige Vervielfältigungen, darunter fällt auch die Weitergabe als Datei, sind ausgeschlossen. Ausnahmen kann die Mitgliederversammlung beschließen.
Zugriff auf die Mitgliederliste hat nur der Vorstand.
Alle Personen, die das Vorstandsamt niederlegen, oder aus anderen Gründen aus diesem entlassen werden, haben unverzüglich sämtliche Informationen an den neuen Vorstand zu übergeben. Weiter müssen alle bestehenden physischen und digitalen Kopien, wenn diese nicht übergeben wurden, vernichtet werden. hierunter fallen auch eventuell bestehende Zugriffsberechtigungen, digital sowie physisch.
in Bezug auf Satzung §5.2 Ausschluss eines Mitglieds
Kommt es zu einem Ausschlussverfahren so beginnt die Tagesordnung zwingend mit diesen, in der Reihenfolge unveränderlichen Tagesordnungspunkten:
ggf. mit Unterpunkten 2.1 Person A 2.2 Person B 2.3 Person C
Im Anschluss können alle weiteren Tagesornungspukte und Tagesornungsergänzungen, wenn nicht anderweitig geregelt, besprochen werden.
Bei Bestätigung des Ausschließungsbeschlusses tritt die Wirksamkeit unmittelbar ein. Die ausgeschlossene Person hat sofort die Mitgliederversammlung und auch Räumlichkeiten des Vereins zu verlassen.